Wir übernehmen die Durchführung aller ausschließlich mechanischen Arbeitsschritte bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, sowie die Verbuchung aller laufender Geschäftsvorfälle für die Erstellung ihres Buchwerkes nach den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) §6 Nr. 3 und 4. Hierunter fällt die Übernahme von Buchungsdaten aus Vorsystemen, die Erfassung eines elektronischen Kassenbuches, die digitale Belegarchivierung, die Erstellung von Zahlungsvorschlagslisten und Durchführung von Zahl- und Mahnläufen, die Führung und Pflege der Anlagenbuchführung sowie Kontenabstimmungen und sonstige Dienstleistungen im kaufmännischen Bereich, wie z.B. Schreiben von Rechnungen und Mahnungen sowie Saldenbestätigungen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen notwendige Indikatoren und Informationen aus Ihrem Rechnungswesen, z.B. offene Posten-Listen für Kunden und Lieferanten sowie Außenstands-, Fälligkeits- und Mahnlisten, zur Verfügung. Auch erstellen wir die vorbereitenden Jahresabschlussbuchungen.